Krankenfahrt
Wer einen Krankentransport benötigt, trägt meist eine schwere Last mit sich. Wir unterstützen und begleiten sie in dieser herausfordernden Zeit und bringen sie oder ihre Angehörigen pünktlich zu allen Behandlungen.
Wir versuchen, ihnen bei allen Fahrten den besten Service zu bieten, um ihnen die Fahrt so angenehm wie möglich zu gestalten. Über den Transportschein, welchen ihnen ihr Arzt ausstellt, können wir ihre Fahrt direkt bei ihrer Krankenkasse abrechnen, sodass sie nicht selbst bezahlen oder in Vorkasse gehen müssen. Sie tragen lediglich den Anteil der gesetzlichen Zuzahlung sofern sie von dieser nicht befreit sind.
Sie haben weitere Fragen oder sind nicht sicher, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt? Zögern sie bitte nicht und rufen sie uns an.
Krankenfahrt nach Ribnitz-Damgarten, Stralsund, Rostock oder Greifswald buchen
Sie oder ihre Angehörigen sind aus Zingst, Barth oder Umgebung und benötigen einen Krankentransport? Unser Ziel ist es, sie in dieser herausfordernden Phase zu unterstützen und ihnen eine sichere und komfortable Fahrt zu gewährleisten.
Um die Einzelheiten, Daten und Zeiten für ihre Taxifahrten zu besprechen - rufen sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 0171 2154 763
Übernimmt meine Krankenkasse die Taxifahrt?
Sobald es medizinisch notwendig ist, übernimmt ihre Krankenkasse in der Regel die Kosten für ihre Taxifahrt. In jedem Fall müssen die Gründe für die Notwendigkeit der Taxifahrt von einem Arzt bestätigt werden. Nicht alle Krankenkassen haben die gleichen Richtlinien, daher können die genauen Bedingungen und Anforderungen je nach Kasse variieren. Je nach Krankenkasse kann es auch erforderlich sein, ein spezielles Formular auszufüllen oder weitere Dokumente einzureichen. Es ist wichtig, dass sie sich im Voraus bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Kosten für eine Taxifahrt erstattet zu bekommen. Sollten sie Hilfe bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen benötigen, unterstützen wir sie gerne.
Bei Krankenfahrten tragen sie in der Regel lediglich den gesetzlichen Pflichtanteil (min. 5 € höchtens 10 €), außer es liegt ein Befreiungsausweis vor, der von ihrer Krankenkasse ausgestellt wird.
Typische Gründe für die Kostenübernahme von Taxifahrten sind beispielsweise:
- Eine medizinisch notwendige Behandlung, die aufgrund des Gesundheitszustandes des Patienten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf andere Weise möglich ist.
- Der Patient hat einen Pflegegrad 3 oder eine eingeschränkte Mobilität und kann nicht selbstständig zu Arztterminen oder anderen medizinischen Terminen reisen.
- Serienfahrten z.B. Dialysebehandlung, Chemotherapie, Strahlentherapie
Was ist ein Transportschein?
Ein Transportschein ist eine Verordnung einer Krankenbeförderung und wird von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin ausgestellt. Der Schein wird üblicherweise für Fahrten zum Krankenhausaufenthalt, zur Tagesklinik oder zu Serienbehandlungen ausgestellt.
Wie werden die Fahrtkosten von meiner Krankenkasse erstattet?
In den meisten Fällen, rechnen wir die Fahrtkosten, über den Transportschein, welchen Sie von Ihrem Arzt bekommen, direkt über das Abrechnungszentrum Ihrer Krankenkasse ab.